Aktuelle steuerliche und arbeitsrechtliche Themen für Arztpraxen

Aktuelle steuerliche und arbeitsrechtliche Themen für Arztpraxen

Aktuelle steuerliche und arbeitsrechtliche Themen für Arztpraxen

Der Betrieb einer ärztlichen Ordination bringt eine Vielzahl steuerlicher und arbeitsrechtlicher Pflichten mit sich. Im Fokus stehen die korrekte Einnahmenerfassung, die arbeitsrechtliche Einordnung von Anstellungen sowie steuerliche Aspekte bei Investitionen und Versicherungen.

Einnahmenerfassung

Die unrichtige Zuordnung von Bar- und Bankomateinnahmen zählen zu den häufigsten Fehlerquellen im Ordinationsalltag. Diese wirken sich unmittelbar auf die Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung aus. Ein täglicher Abgleich der Registrierkassen-Listen mit den Daten des Bankomat-Terminals ist daher dringend zu empfehlen.

Leonhart TPA Tipp

Ein fixer Zeitpunkt für die tägliche Datenübertragung – idealerweise nach Ordinationsschluss – hilft, Differenzen rechtzeitig zu erkennen und vor Verbuchung neuer Geschäftsfälle zu korrigieren.

Anstellung von Ärztinnen und Ärzten

Das Ärztegesetz erlaubt die Anstellung von Ärztinnen und Ärzten durch zur selbständigen Berufsausübung berechtigte Kolleginnen und Kollegen.

In Einzelordinationen ist ein Vollzeitäquivalent (40 Stunden) zulässig, in Gruppenordinationen zwei. Die Grenze zur freiberuflichen Vertretung liegt dort, wo eine regelmäßige gleichzeitige Tätigkeit mit der vertretenen Person erfolgt und deren Umfang überwiegt.

Arbeitszeitaufzeichnungen sind im Fall von Prüfungen durch den Prüfdienst für Lohnabgaben von zentraler Bedeutung.

Betriebliche Versicherungen

Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen hängt die Abzugsfähigkeit vom versicherten Risiko ab.

Nur wenn ein spezifisches Berufsrisiko versichert wird, ist der Beitrag absetzbar. Leistungen aus privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen gelten steuerlich als Gegenleistungsrenten und werden steuerpflichtig, sobald sie die Summe der Prämien übersteigen.

Anlegerwohnung

Wird eine Wohnung umsatzsteuerpflichtig erworben, kann die Vorsteuer geltend gemacht werden. Dies kann langfristig zu einem steuerlichen Vorteil führen – insbesondere  bei niedriger Umsatzsteuer auf Mieteinnahmen und hoher Vorsteuer aus dem Kaufpreis. Neben der Vorsteuer sind auch Abschreibung (AfA), Zinsen und laufende Kosten steuerlich wirksam. Bei Anlaufverlusten verlangt das Finanzamt häufig eine Prognoserechnung über 25 Jahre.

Steuerfreier Vorteil für Mitarbeiter:innen

Dienstfahrräder und E-Bikes sind steuerfrei, wenn sie auch betrieblich genutzt werden. Bei Leasing-Modellen mit Weitergabe an Mitarbeiter:innen kann die Vorsteuer abgezogen werden – vorausgesetzt, das Unternehmen ist vorsteuerabzugsberechtigt.

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