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17. November 2025
Lesezeit: 6
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Steuerspartipps für alle Steuerpflichtigen 2025
Wer 2025 seine private Steuerlast rechtzeitig und rechtssicher optimieren möchte, findet hier einen kompakten Überblick über die wichtigsten Steuersparmaßnahmen für alle Steuerpflichtigen: von Vorsorge-Überlegungen zur möglichen (Wieder-)Einführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer über Verlustbeteiligungsmodelle, spendenrechtliche Regelungen und Sonderausgaben (z. B. Nachkauf von Versicherungszeiten, Kirchenbeiträge) bis zu Familienbonus und Kindermehrbetrag. Wir erläutern außerdem, wie außergewöhnliche Belastungen (Hochwasser, Sturmschäden, medizinische Kosten) richtig geltend gemacht werden und welche voraussichtlichen SV-Werte 2026 Sie für Ihre Planung kennen sollten.
Weitere Steuerspartipps 2025:
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Vorsorge gegen eine künftige Erbschafts- und Schenkungssteuer
Unklar ist infolge der Budgetkrise derzeit, ob und wie rasch die Erbschafts- und Schenkungssteuer in Österreich doch wieder eingeführt wird. Wenn Sie sich absichern wollen, übergeben Sie Ihr Vermögen teilweise oder gänzlich bereits heuer.
Leonhart TPA Tipp
Beachten Sie die mit der Übergabe verbundenen Folgen und planen Sie die Auswirkungen auf die Steuerbelastung – insbesondere im Bereich der ESt, KESt, USt und GrESt – und Sozialversicherung genau mit Ihrem Steuerberater, um Steuerfallen zu vermeiden. Auch Steuerfolgen im Ausland können relevant sein.
Für die optimale Unternehmensnachfolge können Sie auf unserer Homepage wichtige Hinweise erhalten.
Leonhart TPA Tipp
Bei einem Fruchtgenussvorbehalt fließen Ihnen weiterhin Einnahmen zu. Deren Besteuerung kann je nach Ausgestaltung des Vorbehalts sehr stark variieren.
Leonhart TPA Tipp
Besprechen Sie auch die familienrechtlichen und erbrechtlichen Aspekte einer Übergabe mit Ihrem Rechtsberater (Rechtsanwalt oder Notar).
Verlustbeteiligungsmodelle und Steuer sparen
Auf dem Kapitalmarkt werden diverse Verlustbeteiligungsmodelle zur Steuerreduktion angeboten. Handelt es sich dabei um gewerbliche Beteiligungen mit beschränkter Haftung als Kommanditist oder atypisch stiller Gesellschafter, ist die steuerliche Verlustzuweisung auf 100 % der tatsächlich geleisteten Einlage beschränkt. Bei einer 50%igen Progression bekommen Sie daher höchstens die Hälfte vom Finanzamt zurück, selbst wenn die Finanz das Modell anerkennt. Infolge des Unternehmerrisikos ist ein tatsächlicher Verlust der ganzen Einlage möglich.
Leonhart TPA Tipp
Immobilien-Projekte wie bspw. „Bauherrenmodelle“ und „Vorsorge-Wohnungen“ bringen zwar oft nicht so hohe steuerlichen Verluste, bieten aber häufig eine höhere „Sicherheit“.
Spenden als Sonderausgabe absetzbar
Leonhart TPA Tipp
Spenden bei Katastrophen
Betriebe können geleistete Geld- und Sachspenden im Zusammenhang mit der Hilfestellung in Katastrophenfällen ohne Begrenzung steuerlich absetzen, sofern die Zuwendungen der Werbung dienen. Die Werbewirkung ist zB dann gegeben, wenn in regionalen oder überregionalen Medien oder auf der Firmenhomepage über Spenden an Betroffene der (Hochwasser-)Katastrophe berichtet wird.
Leonhart TPA Tipp
Für spätere Abgabenprüfungen ist eine entsprechende Dokumentation erforderlich!
Private und Betriebe können Spenden an spendenbegünstigte Organisationen bis zu 10% des Gesamtbetrages der Einkünfte bzw des steuerlichen Gewinnes des jeweiligen Jahres vor Abzug des Gewinnfreibetrages steuerlich absetzen.
Nachkauf von Versicherungszeiten
Leonhart TPA Tipp
Lassen Sie sich beraten, ob und wie sich ein Nachkauf rechnet. Die Beträge sind voll absetzbar und kosten daher bei entsprechendem Einkommen durch die Steuerersparnis nur die Hälfte. Dies gilt auch, wenn Sie die Zeiten für Ihren (Ehe-)Partner nachkaufen.
Kirchenbeiträge
Leonhart TPA Tipp
Renten und Steuerberatungskosten
Leonhart TPA Tipp
Familienbonus
Der Familienbonus Plus beträgt im Jahr 2025 pro Kind EUR 2.000 jährlich (EUR 166,68 monatlich). Für Kinder über 18 Jahren beträgt der Familienbonus Plus im Jahr 2025 pro Kind EUR 700 jährlich (EUR 58,34 monatlich). Der Absetzbetrag verringert tatsächlich die Steuer, ist jedoch nicht negativsteuerfähig. Voraussetzung ist der Bezug der Familienbeihilfe.
Leonhart TPA Tipp
Unternehmer müssen den Familienbonus im Rahmen der Einkommensteuererklärung beantragen. Arbeitnehmer kommen zum Familienbonus über die Lohnverrechnung (eine entsprechende Erklärung ist dem Arbeitgeber vorzulegen), er kann auch erst im Rahmen der (Arbeitnehmer-)Veranlagung beansprucht werden.
Leonhart TPA Tipp
Leonhart TPA Tipp
Kindermehrbetrag
Der Kindermehrbetrag, der allen Erwerbstätigen auch als Negativsteuer ausgezahlt werden kann, beträgt im Jahr 2025 EUR 700 pro Kind.
Leonhart TPA Tipp
Hochwasser – Außergewöhnliche Belastungen
Private Aufwendungen/Ausgaben zur Beseitigung von Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs-, Lawinenkatastrophen und Sturmschäden sowie Schäden durch Flächenbrand, Strahleneinwirkung, Erdbeben, Felssturz oder Steinschlag können als außergewöhnliche Belastung bei der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden – egal ob Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuererklärung. Diese Kosten können aber grundsätzlich nur vom Eigentümer der betroffenen Gegenstände oder unter Umständen auch durch eine unterhaltsverpflichtete Person steuerlich abgesetzt werden.
Leonhart TPA Tipp
Heben Sie entsprechende Rechnungen und die Bestätigung der Gemeinde über Hochwasser-, Sturm- oder Hagelschäden u.Ä. für die nächste Steuererklärung gut auf.
Durch hohe außergewöhnliche Belastungen kann steuerlich kein Verlust entstehen. Daher kann es zweckmäßig sein, im Jahr der außergewöhnlichen Belastung Einkünfte aus dem Folgejahr vorzuziehen, die Bezahlung (teilweise) ins nächste Jahr zu verschieben oder für Kapitaleinkünfte einen Regelbesteuerungsantrag zu stellen.
Pflegekosten und Arztrechnungen
Leonhart TPA Tipp
Vor allem hohe Arztrechnungen (zB Zahnarzt) sollten nicht in Raten auf mehrere Jahre verteilt bezahlt werden, da jedes Jahr der Sockelbetrag zu berücksichtigen ist. Wenn möglich sollten hohe Rechnungen in einem Jahr bezahlt werden.
In diesem Jahr sollten insb. auch alle anderen Arzt- und Apothekenrechnungen gesammelt werden, denn jeder Euro, der den Sockelbetrag überschreitet, wirkt sich steuermindernd aus.
Leonhart TPA Tipp
Voraussichtliche SV-Werte 2026
Alle, die mit den neuen Werten schon für das nächste Jahr planen wollen, finden hier die wichtigsten veränderlichen, voraussichtlichen Werte für das Jahr 2026 (Hinweis: Durch das Budgetbegleitgesetz 2025 wird die Geringfügigkeitsgrenze für das Jahr 2026 nicht aufgewertet, sondern bleibt unverändert auf dem Niveau von 2025):
| Geringfügigkeitsgrenze p.M. | EUR 551,10 |
| Dienstgeberabgabe – Grenzwert für Pauschbetrag | EUR 826,65 |
| Höchstbeitragsgrundlage ASVG – HBGL pro Tag | EUR 231,00 |
| HBGL ASVG pro Monat | EUR 6.930,00 |
| HBGL für freie Dienstnehmer (DN) ohne SZ – p.M. | EUR 8.058,00 |
| HBGL für Sonderzahlungen für echte und freie DN | EUR 13.860,00 |
| HBGL GSVG p.M. | EUR 8.085,00 |
| Versicherungsgrenze für Neue Selbständige p.a. | EUR 6.613,20 |
| Mindest-BGL GSVG-Kranken-V | p.M. EUR 551,10 p. A. EUR 6.613,20 |
| ASVG-Beitragssätze für Arbeiter und Angestellte | DN-Anteil 18,07 % DG-Anteil 20,98 % |
TPA Redaktionsteam
Iris Burgstaller, Steuerberaterin, Partnerin bei TPA Österreich
Wolfgang Höfle, Steuerberater, Unternehmensberater, Experte für Lohnverrechnung
Christian Oberkleiner, Steuerberater, Partner bei TPA Österreich
Dieter Pock, Steuerberater, Partner bei TPA Österreich
Monika Seywald, Steuerberaterin, Partnerin bei TPA Österreich
Gottfried Sulz, Steuerberater, Partner bei TPA Österreich