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7. Januar 2025
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Anstellung von Ärzten bei Ärzten
Regelungen zur Anstellung von Ärzten in Ordinationen
Ärzte dürfen in der Ordination anderer Ärzte angestellt werden. Von dieser Regelung sind allerdings Zahnärzte nicht umfasst, für diese besteht daher keine Anstellungsmöglichkeit im Rahmen der Ordination. Die Anstellung darf allerdings nur im jeweiligen Fachgebiet erfolgen. Insgesamt dürfen in Einzel-Ordinationen maximal zwei Ärzte im Rahmen eines Vollzeitäquivalents (40 Stunden pro Woche) angestellt werden.
Abgrenzung zwischen Anstellung und Vertretung
Wichtig ist die im Jahr 2018 erfolgte rechtliche Klarstellung im Hinblick auf die Abgrenzung der Anstellung von der Vertretung eines Arztes. Die regelmäßige oder auch fallweise Vertretung eines Ordinations-Inhabers gilt als freiberufliche Tätigkeit. Im Fall eines Anstellungsverhältnisses müssen Vertreter und vertretener Arzt überwiegend gleichzeitig in der Ordination tätig werden.
Arbeitszeitaufzeichnung und Abgabenprüfung
Zur Vermeidung nachträglicher Zuordnungsprobleme im Zuge von Abgabenprüfungen ist daher eine korrekt geführte Arbeitszeitaufzeichnung unabdingbar. Bei der arbeitsrechtlichen Beurteilung unterstützen wir Sie gerne!
Pflichten des Arbeitgebers bei Anstellung von Ärzten
Bei Anstellung eines Arztes als Dienstnehmer gelten für Arbeitgeber die sonst auch gültigen Verpflichtungen hinsichtlich Krankenstands-, Urlaubs- und Entgeltfortzahlungsbestimmungen. Eine direkte Vergleichsrechnung hinsichtlich anfallender Kosten zwischen den Varianten „Ordinationsvertretung“ und „Arzt im Dienstverhältnis“ ist daher nur unter einschränkenden Prämissen möglich.
Fazit: Chancen und Herausforderungen der Anstellung von Ärzten
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Anstellung von Ärzten in der Ordination anderer Ärzte auch Vorteile bieten kann, aber auch sorgfältige Planung und rechtliche Klarheit erfordert. Mit den richtigen Maßnahmen können sowohl Ärzte als auch Patienten von dieser Regelung profitieren.