News
2. September 2025
Lesezeit: 4
min.
news
Steuer absetzen: Tipps speziell für Ärzt:innen und Mediziner:innen
Wer als Arzt Steuern sparen möchte, sollte rechtzeitig planen. Unsere kompakten Steuertipps für Ärzt:innen zeigen, mit welchen Maßnahmen große Effekte erzielt werden können.
Gewinnfreibetrag 2025 – Investieren Sie noch bis zum 31.12.
Sowohl als Einnahmen-Ausgaben-Rechner als auch als Bilanzierer können Sie auch heuer einen bestimmten Betrag Ihres steuerlichen Gewinnes (ausgenommen Veräußerungsgewinne und bestimmte Einkünfte aus betrieblichem Kapitalvermögen) steuerfrei stellen, wenn sie rechtzeitig in bestimmte körperliche abnutzbare Anlagegüter und/oder begünstigte Wertpapiere investieren. Es gilt eine Behaltefrist von tagesgenau mindestens vier Jahren, dies ist auch bei Betriebsveräußerung, Betriebsaufgabe und bei der Pensionsplanung zu beachten; eventuell können sie rechtzeitig in die Pauschalierung wechseln
Der Gewinnfreibetrag beträgt 2025 | Maximale zusätzliche Betriebsausgabe* |
15,0 % bis zu einem Gewinn von EUR 33.000 | EUR 4.950 |
13,0 % für den Gewinnteil zwischen EUR 33.000 und EUR 178.000 | EUR 23.800 |
7,0 % für den Gewinnteil zwischen EUR 178.000 und EUR 353.000 | EUR 36.050 |
4,5 % für den Gewinnteil zwischen EUR 353.000 und EUR 583.000 | EUR 46.400 |
* Maximaler GFB inklusive Grundfreibetrag bis zur Obergrenze dieser Bandbreite.
Somit ergibt sich ein maximaler Gewinnfreibetrag in Höhe von EUR 46.400 und bei 50%iger Progression eine maximale Steuerersparnis von EUR 23.200. Bis zu einem Gewinn von EUR 33.000 kann der 15%ige Freibetrag ohne Investitionen geltend gemacht werden, und zwar auch zusätzlich zum Betriebsausgabenpauschale; der investitionsabhängige Gewinnfreibetrag steht bei Pauschalierung nicht zu.
Leonhart TPA Tipp
Erstellen Sie bald die Prognoserechnung für das Jahr 2025, um die steuerlich optimale Höhe der notwendigen Investitionen rechtzeitig zu ermitteln. Es können auch solche Wertpapiere, die steuerlich zur Deckung von Pensionsrückstellungen verwendet werden dürfen, angeschafft werden. Wertpapiere müssen bei einem Regelwirtschaftsjahr 31.12. zum 31.12.2025 am Wertpapierdepot gebucht sein und dort mindestens 4 volle Jahre, tagesgenau berechnet, verbleiben.
Das ist eine besonders wirksame Maßnahme für alle, die als Arzt Steuern sparen möchten.
Investitionsfreibetrag von EUR 1 Mio.
Der 10%ige bzw 15%ige (ökologische) Investitionsfreibetrag – IFB mit einer Bemessungsgrundlage von bis zu EUR 1 Mio. pro Betrieb und Jahr gilt für Anschaffungen und Herstellungen von bestimmten abnutzbaren Anlagegütern seit 2023. Die Definition der Anlagegüter für den 15%igen IFB erfolgte durch den BMF in der Öko-IFB-Verordnung. Für Wirtschaftsgüter, welche für die Deckung des Gewinnfreibetrages dienen, steht kein IFB zu; es ist also eine Doppelförderung für ein und dasselbe Wirtschaftsgut ausgeschlossen.
Leonhart TPA Tipp
Es sollte in jedem Einzelfall geprüft werden, ob Investitionen – sofern wirtschaftlich sinnvoll – im Jahr 2025 getätigt werden sollen, um den IFB (allenfalls Öko-IFB) geltend zu machen. Auch von aktivierten Teilbeträgen von Anschaffungs- und Herstellungskosten kann der IFB geltend gemacht werden, nicht jedoch von Anzahlungen.
Steuersparen bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern
Sie Ihr steuerpflichtiges Einkommen optimieren, indem Sie Betriebsausgaben vor dem 31.12.2025 bezahlen, diverse Vorauszahlungen leisten (gewisse Einschränkungen sind dabei zu beachten), bzw. Rechnungen an Ihre Kunden erst nach dem 31.12.2025 legen.
Leonhart TPA Tipp
Beachten Sie die 15-tägige Zurechnungsfrist für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben.
Jahreskarte für Selbstständige Ärzte und Ärztinnen
Selbstständige können 50 % der Ausgaben für eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für Massenbeförderungsmittel pauschal als Betriebsausgaben absetzen und Steuer sparen, sofern diese Karten auch für betriebliche Fahrten verwendet werden.
Leonhart TPA Tipp
Dieser Betriebsausgabenabzug steht auch allen zu, die die Basispauschalierung oder die Kleinunternehmerpauschalierung in Anspruch nehmen.
Keine Nachzahlung von SVS-Beiträgen
Das Finanzamt erkennt bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern eine „Vorauszahlung“ von GSVG-Beiträgen insoweit an, als diese höchstens der voraussichtlichen Nachzahlung für das betreffende Jahr entsprechen. Es besteht alternativ auch die Möglichkeit, die vorläufige Beitragsgrundlage unterjährig hinaufzusetzen oder bis zur Höchstbeitragsgrundlage zu erhöhen. Solcher Art vorgeschriebene vorläufige Beiträge müssen jedoch vor Ende des Jahres entrichtet werden, damit sie als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können.
Leonhart TPA Tipp
Rechnen Sie bei der SVS mit einer Nachzahlung, können Sie durch Leistung einer „freiwilligen“ Vorauszahlung Ihren Gewinn bereits in 2025 reduzieren und dadurch Steuer sparen.
Kleinunternehmer-Pauschalierung bis EUR 55.000
Eine Pauschalierung im Bereich der Einkommensteuer steht im Jahr 2025 Kleinunternehmern mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Umsätzen bis grundsätzlich EUR 55.000 bei Einkünften als Freiberufler oder Gewerbetreibender zu. Ausgenommen sind Gesellschafter-Geschäftsführer mit mehr als 25%iger Beteiligung, Aufsichtsräte und Stiftungsvorstände. Auf Antrag werden bei dieser Pauschalierung die Betriebsausgaben mit den folgenden Prozentsätzen der Betriebseinnahmen (ohne USt) festgesetzt:
- 45% bei Handelsunternehmen und Produktionsbetrieben, höchstens aber EUR 24.750;
- 20% bei Dienstleistungsunternehmen (Ärzt:Innen, Physiotherapeut:Innen,…) höchstens aber EUR 11.000.
Bei Mischbetrieben richtet sich das Pauschale nach den höheren Betriebseinnahmen. Die Einordnung der Branchen erfolgte durch eine Verordnung des BMF. Zusätzlich zum Pauschale können
- die im jeweiligen Jahr bezahlten (!) Sozialversicherungsbeiträge,
- der Grundfreibetrag des Gewinnfreibetrags,
- pauschal 50 % der Kosten für ein Öffi-Ticket und
- das Arbeitsplatzpauschale
abgezogen werden, weitere Betriebsausgaben und Entnahmen sind nicht zu berücksichtigen. Steuerberatungskosten sind als Sonderausgabe abzugsfähig. Weiters entfällt die Pflicht zur Führung von Anlagekarteien und Wareneingangsbüchern. Eine Entnahme von Anlagevermögen während dieser Pauschalierung ist nicht steuerwirksam.
Leonhart TPA Tipps
- Es empfiehlt sich, die Anlagekartei auch bei Pauschalierung zu führen, um später bei Nicht-Pauschalierung eine Grundlage zur Geltendmachung der Abschreibung zu haben, zumindest sollten die Rechnungen von Anschaffungen/Herstellungen und Instandsetzungen aufbewahrt werden.
Bei höheren Betriebsausgaben, insbesondere bei Verlusten, wird die „freiwillige“ exakte Ermittlung der steuerlichen Ergebnisse steuerlich weiterhin vorteilhaft sein. Gleiches gilt für den Fall von Investitionen ins Anlagevermögen, da der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag und der Investitionsfreibetrag bei Pauschalierung nicht zustehen. Wird von dieser Kleinunternehmer-Pauschalierung abgegangen, kann diese Begünstigung erst wieder nach Ablauf von 3 Jahren in Anspruch genommen werden.
Besonders bei „nebenberuflichen“ Einkünften von Vortrags- und Autorenhonoraren mit geringen Ausgaben kann die Pauschalierung interessant sein, sie vermeiden damit uU lange Diskussionen mit dem Finanzamt über einzelne Belege.