Steuerbegünstigung von Überstunden-Zuschlägen und SEG-Zulagen

Steuerbegünstigung von Überstunden-Zuschlägen und SEG-Zulagen

Steuerbegünstigung von Überstunden-Zuschlägen und SEG-Zulagen

Der monatliche Freibetrag für maximal zehn 50%ige Überstundenzuschläge ist seit 2024 dauerhaft von EUR 86 auf EUR 120 erhöht. Befristet für die beiden Jahre 2024 und 2025 ist eine begünstigte Abgeltung weiterer acht Überstundenzuschläge bis zu insgesamt höchstens EUR 200 möglich. 

Der Freibetrag für SEG-Zulagen und SFN-Zuschläge ist ab dem Kalenderjahr 2024 von monatlich EUR 360 auf EUR 400, sowie im Falle überwiegender Nachtarbeit von monatlich EUR 540 auf EUR 600 erhöht. 

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