Praxisverkauf und Ordinationsübergabe

Praxisverkauf und Ordinationsübergabe

Sie planen einen Praxisverkauf?
Steuerberater mit über 55 Jahren Erfahrung stehen Ihnen zur Seite – verlässlich und vorausschauend.

Ein Praxisverkauf ist mehr als nur ein Vertrag. Wer frühzeitig plant, kann bei der steuerlichen Gestaltung gezielt Einfluss nehmen und beim Praxisverkauf Steuern sparen.

Gerade in der letzten Phase Ihrer ärztlichen Laufbahn sollten Sie sich frühzeitig mit dem Thema Praxisverkauf & Steuern auseinandersetzen: Wie werden stille Reserven behandelt? Muss man beim Praxisverkauf Umsatzsteuer zahlen? Welche Gestaltungsoptionen gibt es für die Nachfolge?

Als spezialisierte Steuerberatung für Ärzte und Ärztinnen analysieren wir Ihre individuelle Situation und entwickeln ein Übergabekonzept, das steuerlich sinnvoll und wirtschaftlich tragfähig ist – frühzeitig und realistisch.

Wenn Sie Ihre Kassenpraxis verkaufen oder eine Praxis in der Physio-, Psychotherapie oder Logopädie übergeben möchten, sind spezielle berufsrechtliche und steuerliche Regelungen zu beachten. Dazu beraten wir Sie gerne!

Unsere Leistungen beim Praxisverkauf & der Praxisnachfolge

Ob erste Verkaufsabsicht oder konkrete Übergabeplanung – wir begleiten Ihren Praxisverkauf Schritt für Schritt, rechtssicher und steueroptimiert.

  • Frühzeitige Nachfolgeplanung & Exit-Strategie: Ob geplanter Ruhestand oder spontaner Rückzug – eine fundierte Nachfolgeplanung ist oft 2–3 Jahre vor Übergabe sinnvoll.
  • Praxisverkauf – Wertermittlung & Preisfindung: Wir analysieren den Buchwert, berücksichtigen Umsatzpotenzial, Patientenstamm, Mietverhältnisse und Immobilienanteile Ihrer Praxis.
  • Steuerliche Gestaltung des Praxisverkaufs: Wir zeigen Ihnen, wie Sie Steuern beim Praxisverkauf reduzieren können – z.  bei der Übertragung von Anlagevermögen, Abschreibungen oder stillen Reserven.
  • Beratung bei Übergabe innerhalb des Angehörigenkreises: Schenkung, Kauf oder vorweggenommene Erbfolge – wir helfen Ihnen, steuerliche Stolperfallen zu vermeiden.
  • Beratung zu Kassenpraxis- und Gruppenpraxis-Ausstieg: Wir unterstützen bei der Rückgabe von Kassenverträgen oder dem geordneten Ausstieg aus einer Gruppenpraxis.

 

Häufige Fragen zum Praxisverkauf & Steuern

Je nach Rechtsform und Vertragsmodell (Asset Deal, Share Deal, Übergabe) kann Einkommensteuer, Umsatzsteuer oder Immobilienertragsteuer anfallen. Wir beraten Sie dazu individuell.

In vielen Fällen gilt der Verkauf einer Praxis als nicht steuerbarer Vorgang und ist daher von der Umsatzsteuer befreit. Ob bei Ihrem Praxisverkauf Umsatzsteuer anfällt, hängt jedoch vom Einzelfall ab – etwa bei Teilverkäufen, Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter oder bei fehlender Fortführung durch den Käufer. Wir prüfen für Sie, ob Umsatzsteuerpflicht besteht und wie sich diese vermeiden lässt.

Ja, grundsätzlich ist der Veräußerungsgewinn einkommensteuerpflichtig. Es gibt jedoch steuerliche Begünstigungen – etwa bei langfristiger Selbstständigkeit, im Rahmen der Betriebsaufgabe oder bei Übergabe im Familienkreis. Wir beraten Sie, wie Sie diese Vorteile nutzen können.

Der Veräußerungsgewinn wird zum regulären Einkommensteuersatz versteuert, kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. bei Betriebsaufgabe oder Erreichen des Pensionsalters) begünstigt besteuert werden. Auch ein Freibetrag kann in Anspruch genommen werden. Wir prüfen für Sie die günstigste Variante.

Ja, das ist möglich. Mit Modellen wie einer Anstellung, einem Kooperationsvertrag oder einer Honorartätigkeit lässt sich Ihre weitere Mitarbeit rechtssicher gestalten. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite, um die optimale Lösung für Sie zu finden.

Unsere Experten

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