Sie möchten eine Praxis gründen oder eine bestehende Arztpraxis übernehmen? Dann ist es entscheidend, steuerliche, wirtschaftliche und rechtliche Fragen einer Praxisgründung oder einer Praxisübernahme frühzeitig zu klären.
Von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Eröffnung Ihrer Ordination – wir begleiten Sie steuerlich und wirtschaftlich in jeder Phase Ihrer Praxisgründung.

Praxisgründung mit Plan und Perspektive
Eine Praxisgründung ist weit mehr als eine organisatorische Herausforderung – sie ist ein unternehmerischer Meilenstein. Wir begleiten Sie vom ersten Konzept bis zur konkreten Umsetzung – mit Hilfe unserer auf Sie zugeschnittenen Praxisgründungs- und Praxisübernahme-Checkliste.
Unsere Leistungen für Sie bei Praxisgründung und Praxisübernahme
- Individuelle Beratung bei der Praxisformwahl: Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis, Gruppenpraxis oder Primärversorgungseinheit (PVE) – wir zeigen Ihnen, welche Struktur zu Ihren Plänen passt.
- Budget- & Planungsrechnung: Mit unserer speziell für Arztpraxen entwickelten Planungssoftware erstellen wir gemeinsam eine detaillierte Finanzvorschau – als Grundlage für Ihre Bankgespräche und Investitionsentscheidungen.
- Soll-Ist-Vergleich nach der Gründung: Sie erhalten monatlich einen Abgleich Ihrer tatsächlichen Zahlen mit Ihrer ursprünglichen Planung – für maximale Transparenz und Steuerungssicherheit.
- Begleitung durch Expertenteams: Bei Bedarf arbeiten wir eng mit spezialisierten Jurist:innen und Notar:innen zusammen, um alle Aspekte Ihrer Praxisgründung rechtlich abzusichern.
- Bewertung der Praxis: Was ist Ihre Praxis wert – aus steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht?
- Vorvertrag & Kaufvertrag: Wir unterstützen bei Vertragsgestaltung und steuerlich optimalem Aufbau – inklusive Übergabe von Mitarbeiterverträgen.
- Übernahme von Personal & Patient:innen: Ob Mitarbeitende oder Patientenkommunikation – wir helfen bei einem reibungslosen Übergang.
- Spezialberatung: Beratung mit Schwerpunkt auf Übernahme von:
- Zahnarztpraxen
- physiotherapeutischen Ordinationen
Als führende Steuerberatung für Medizin- und Gesundheitsberufe bieten wir seit 1970 maßgeschneiderte Lösungen, die speziell auf die Herausforderungen von Ärztinnen und Ärzten und anderen Gesundheitsdienstleistern zugeschnitten sind. Unser Ziel: Ihre Praxis wirtschaftlich und steuerlich auf Erfolgskurs zu bringen.
Häufige Fragen zur Praxisgründung
Bei der Praxisgründung sind viele steuerliche, rechtliche und organisatorische Aspekte zu berücksichtigen – z. B. die Wahl der Praxisform, Finanzierungsplanung, Vertragsgestaltung und Anmeldung bei Behörden. Eine strukturierte Beratung hilft, Fehler zu vermeiden.
Die Kosten einer Praxisgründung oder einer Praxisübernahme hängen unter anderem vom Praxiswert, der Ausstattung, dem Patientenstock und dem Standort ab. Auch steuerliche Nebenkosten wie die Grunderwerbsteuer oder Vertragsgebühren sollten frühzeitig einkalkuliert werden.
Zunächst erfolgt eine steuerliche und wirtschaftliche Bewertung. Danach werden die Vertragsdetails ausgearbeitet, etwa zur Übernahme von Mitarbeitenden oder laufenden Verträgen. Idealerweise begleitet ein Steuerberater den gesamten Prozess.
Ja, insbesondere in strukturschwachen Regionen oder bei besonderen Versorgungslücken können Fördermittel oder Unterstützungsprogramme über das Bundesministerium oder Sozialversicherungsträger verfügbar sein.
Bei einer Praxisübernahme können stille Reserven, Abschreibungsmöglichkeiten und umsatzsteuerliche Fragen eine wichtige Rolle spielen. Auch die Vertragsgestaltung hat unmittelbare Auswirkungen auf Ihre Steuerlast – etwa bei der Übernahme von Inventar, Patientenstock oder Immobilien. Eine fundierte steuerliche Analyse im Vorfeld hilft, finanzielle Überraschungen zu vermeiden und steuerlich optimale Lösungen zu finden.
Die umsatzsteuerliche Behandlung von Ordinationseinnahmen hängt stark von der Ordinationsform und den erbrachten Leistungen ab. Leistungen im Rahmen eines Kassenvertrags sind in der Regel umsatzsteuerfrei, da es sich um medizinisch indizierte Heilbehandlungen handelt. Auch bei Wahlarztordinationen gilt dies grundsätzlich – jedoch kann es bei bestimmten Leistungen wie Gutachten oder medizinisch nicht indizierten Behandlungen (z. B. Schönheitsbehandlungen) zur Umsatzsteuerpflicht kommen.
Das wirkt sich auf die Verrechnung, die Vorsteuerabzugsberechtigung und den buchhalterischen Aufwand aus. Auch Investitionen und mögliche Rückerstattungen – etwa durch Versicherungen oder Förderstellen – sind je nach Ordinationsform steuerlich unterschiedlich zu behandeln.
Gerade in diesen Fragen ist eine spezialisierte Umsatzsteuerberatung für Ärzte und Ärztinnen entscheidend, um Risiken zu vermeiden und steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.