News
10. Juni 2026
Lesezeit: 3
min.
news
Geplante Einschränkungen beim Gewinnfreibetrag: Potenzielle Ausweitung der Steuerlast für selbständig tätige Ärzte
Der Gewinnfreibetrag stellt für freiberuflich tätige Ärzte und Ärztinnen ein wesentliches Instrument zur steuerlichen Ergebnisoptimierung dar. Vor dem Hintergrund aktueller steuerpolitischer Entwicklungen sind jedoch Einschränkungen geplant, die insbesondere für den ärztlichen Berufsstand von erhöhter Relevanz sind.
Newsletter für Ärzte und Ärztinnen
Unsere Expert:innen informieren Sie über alle wichtigen Steuer-Änderungen!
Geplante gesetzliche Anpassungen
Im Zuge aktueller budget- und steuerpolitischer Maßnahmen ist vorgesehen, die Ausgestaltung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags temporär zu modifizieren. Nach derzeitigen Informationen soll im Zeitraum 2027 bis 2029 die Möglichkeit entfallen, den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag durch den Erwerb begünstigter Wertpapiere zu decken.
Künftig soll die Inanspruchnahme dieses Freibetrags ausschließlich an Investitionen in abnutzbares, körperliches Anlagevermögen geknüpft sein. Diese Maßnahme stellt eine signifikante Einschränkung der bisherigen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten dar.
Spezifische Auswirkungen auf ärztliche Ordinationen
Die geplante Neuregelung trifft freiberuflich tätige Ärztinnen und Ärzte in besonderem Ausmaß, da deren Investitionsstruktur typischerweise durch folgende Charakteristika geprägt ist:
- Begrenzter laufender Investitionsbedarf:
Nach initialen Anschaffungen (z. B. medizinische Großgeräte) bestehen oftmals längere Investitionszyklen. - Hoher Anteil immaterieller Wertschöpfung:
Die Leistungserbringung basiert überwiegend auf persönlicher Arbeitskraft und weniger auf kapitalintensiven Produktionsfaktoren. - Bislang hohe Bedeutung von Wertpapierlösungen:
Die Möglichkeit, den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag über den Erwerb begünstigter Wertpapiere zu realisieren, stellte ein effizientes und flexibles Instrument der Steuerplanung dar.
Der Wegfall dieser Option führt dazu, dass der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag in vielen Fällen nicht mehr vollständig ausgeschöpft werden kann, sofern keine entsprechenden Sachinvestitionen erfolgen.
Steuerliche und betriebswirtschaftliche Konsequenzen
Aus der geplanten Einschränkung ergeben sich mehrere relevante Effekte:
- Erhöhung der effektiven Steuerbelastung:
Nicht realisierbare Freibeträge führen zu einer unmittelbaren Ausweitung der steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage. - Eingeschränkte steuerliche Gestaltungsoptionen:
Die bisherige Möglichkeit einer flexiblen Anpassung der Investitionshöhe an steuerliche Zielsetzungen wird reduziert. - Konkurrenz zu anderen Förderinstrumenten:
Aufgrund gesetzlicher Kumulierungsverbote können ein und dieselben Wirtschaftsgüter nicht gleichzeitig für verschiedene steuerliche Begünstigungen (z. B. Investitionsfreibetrag) herangezogen werden, was zusätzliche Optimierungsüberlegungen erforderlich macht.
Insgesamt ist mit einer faktischen Verschärfung der steuerlichen Rahmenbedingungen für freiberufliche Tätigkeiten zu rechnen.
Handlungserfordernisse und strategische Überlegungen
Vor dem Hintergrund der dargestellten Entwicklungen empfiehlt es sich schon jetzt diese in der Liquiditätsplanung für die kommenden Wirtschaftsjahre zu berücksichtigen.
Vorausplanung von Investitionen: Geplante Anschaffungen sollten hinsichtlich ihrer zeitlichen Umsetzung unter steuerlichen Gesichtspunkten geprüft werden.
Priorisierung betriebsnotwendiger Investitionen: Eine betriebswirtschaftlich fundierte Abwägung zwischen medizinischer Notwendigkeit und steuerlicher Vorteilhaftigkeit gewinnt an Bedeutung.
Im Extremfall – also bei Wegfall der Ausschöpfung des Gewinnfreibetrages für Wertpapiere – stellt sich die rein steuerliche Mehrbelastung bei unzureichenden Investitionen wie folgt dar:
Berechnungsschritt | Betrag |
Maximal begünstigter Gewinn für den Gewinnfreibetrag | EUR 583.000,00 |
Maximaler Gewinnfreibetrag insgesamt | EUR 46.400,00 |
Abzüglich: Grundfreibetrag (steht investitionsunabhängig zu) | – EUR 4.950,00 |
Maximaler investitionsbedingter Gewinnfreibetrag | EUR 41.450,00 |
Anzuwendender Grenzsteuersatz (Progressionsstufe für 2026: ab EUR 104.859,00; über EUR 1.000.000,00 sogar 55%) | 50% (bzw. 55%) |
Maximale steuerliche Mehrbelastung (bei 50%) | EUR 20.725,00 |
Bei einem Einkommen von über EUR 1.000.000,00 kommt der Spitzensteuersatz von 55 Prozent zur Anwendung, wodurch die maximale steuerliche Mehrbelastung auf bis zu EUR 22.797,50 ansteigt.
Fazit
Der Verlust der Wertpapier-Option beim Gewinnfreibetrag kostet Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften im Extremfall bis zu EUR 22.797,50 an reiner Einkommensteuer pro Jahr. Hinzu kommen gegebenenfalls noch empfindliche Nachzahlungen bei der Sozialversicherung der Selbständigen. Wir empfehlen dringend, anstehende Investitionsprojekte frühzeitig zu evaluieren und die voraussichtlichen Zahlungen für Steuern und Sozialversicherung für die kommenden Jahre entsprechend zu prüfen.