Steuerhäppchen für Ärztinnen und Ärzte (Teil 5): Entnahme von Grundstücken

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Für Ärztinnen und Ärzte ist die Überführung einer Praxisimmobilie ins Privatvermögen heute oft ohne sofortige Steuerbelastung möglich.
Seit 01.07.2023 erlaubt die Gesetzeslage in vielen Fällen eine Entnahme zum Buchwert – ein klarer Vorteil für die Liquidität.

✔️ keine sofortige Besteuerung
✔️ mehr finanzieller Spielraum

Wie groß der Unterschied tatsächlich ist, zeigen wir anhand eines konkreten Beispiels im Video.

Im aktuellen Steuerhäppchen für Ärztinnen und Ärzte (Teil 5) erklärt Michael Nester, Steuerberater & Partner bei Leonhart TPA, die wichtigsten Punkte praxisnah.

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