Steuerhäppchen für Ärztinnen und Ärzte (Teil 4): Altvermögen unter Druck – Höhere Immobilienertragsteuer ab 2027

Steuerhäppchen für Ärztinnen und Ärzte (Teil 4): Altvermögen unter Druck – Höhere Immobilienertragsteuer ab 2027

Steuerhäppchen für Ärztinnen und Ärzte (Teil 4): Altvermögen unter Druck – Höhere Immobilienertragsteuer ab 2027

Steuerhäppchen für Ärztinnen und Ärzte (Teil 4): Altvermögen unter Druck – Höhere Immobilienertragsteuer ab 2027

Ab 1. Jänner 2027 wird der Verkauf von Grundstücken des sogenannten Altvermögens höher besteuert. Betroffen sind insbesondere Immobilien, die bereits vor dem 31. März 2002 angeschafft wurden.

Die Änderung kann auch für Ärztinnen und Ärzte relevant sein – etwa wenn eine langjährig gehaltene Ordination, eine vermietete Immobilie, ein geerbtes Grundstück oder eine andere private Liegenschaft verkauft oder innerhalb der Familie übertragen werden soll.

In unserem aktuellen Steuerhäppchen erklärt Florian Petrikovics, welche Immobilien als Altvermögen gelten und wie sie bisher besteuert werden. Außerdem erfahren Sie, welche steuerlichen Verschärfungen ab 2027 gelten, wie sich die höhere Steuerbelastung und der Umwidmungszuschlag konkret auswirken können und was bei geplanten Verkäufen oder Schenkungen zu beachten ist.

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