Videos
28. Mai 2026
videos
Steuerhäppchen für Ärztinnen und Ärzte (Teil 5): Entnahme von Grundstücken
Diese Website setzt in Hinblick auf YouTube-Videos die sogenannte „Ein-Klick-Lösung“ ein. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise dazu in unserer Datenschutzerklärung. Zum Abspielen der Videos müssen Cookies aktiviert sein. Klicken Sie dafür auf das Symbol in der linken unteren Bildschirmecke und aktivieren Sie alle Cookies.
Für Ärztinnen und Ärzte ist die Überführung einer Praxisimmobilie ins Privatvermögen heute oft ohne sofortige Steuerbelastung möglich.
Seit 01.07.2023 erlaubt die Gesetzeslage in vielen Fällen eine Entnahme zum Buchwert – ein klarer Vorteil für die Liquidität.
✔️ keine sofortige Besteuerung
✔️ mehr finanzieller Spielraum
Wie groß der Unterschied tatsächlich ist, zeigen wir anhand eines konkreten Beispiels im Video.
Im aktuellen Steuerhäppchen für Ärztinnen und Ärzte (Teil 5) erklärt Michael Nester, Steuerberater & Partner bei Leonhart TPA, die wichtigsten Punkte praxisnah.